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Unterschied AVGS und Gründungszuschuss einfach erklärt
Du willst dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und stolperst dabei immer wieder über zwei Begriffe: AVGS und Gründungszuschuss. Beide klingen nach Förderung, beide kommen von der Agentur für Arbeit - und genau deshalb werden sie ständig verwechselt. Dabei machen sie zwei völlig verschiedene Dinge.
Die kurze Antwort vorweg: Der AVGS bezahlt dein Coaching, der Gründungszuschuss bezahlt deinen Lebensunterhalt. Das eine ist eine Dienstleistung (Beratung), das andere ist Geld auf dein Konto. In diesem Artikel erklären wir dir den Unterschied so klar, dass du ihn nie wieder durcheinanderbringst - und zeigen dir, wie clevere Gründer beide kombinieren.
Der Kernunterschied in einem Satz
Stell dir deine Gründung wie ein Auto vor:
- Der AVGS ist der Fahrlehrer, der dir das Fahren beibringt - also das Gründercoaching, das dich auf den Start vorbereitet.
- Der Gründungszuschuss ist das Benzin, das den Motor während der ersten Monate am Laufen hält - also das Geld für deinen Lebensunterhalt.
Du siehst: Das eine ersetzt das andere nicht. Sie ergänzen sich. Wer nur das Benzin hat, aber nie fahren gelernt hat, kommt selten weit. Und wer perfekt fahren kann, aber kein Benzin im Tank hat, bleibt stehen.
Was ist der AVGS - und wofür ist er da?
Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter eine Coaching- oder Beratungsleistung bezahlt. Im Gründungskontext heißt das: dein Gründercoaching.
Das kann der AVGS abdecken
- Prüfung und Schärfung deiner Geschäftsidee
- Hilfe beim Businessplan und bei der Finanzplanung
- Vorbereitung auf Gespräche mit Behörden, Banken oder Steuerberatung
- Begleitung in der Startphase deiner Selbstständigkeit
Wichtig: Der AVGS ist kein Geldgeschenk an dich, sondern bezahlt direkt einen zugelassenen (AZAV-zertifizierten) Anbieter, der dich coacht. Bei einem passenden Anbieter kann das Coaching so bis zu 100 % gefördert werden - du zahlst dann nichts dazu.
Den AVGS bekommen Menschen, die arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind - das schließt auch Bürgergeld-Beziehende ein. Eine Sache solltest du wissen: Die Ausgabe des AVGS ist eine Ermessensleistung (Kann-Leistung). Es gibt keinen automatischen Rechtsanspruch; deine Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Mehr Details findest du auf unserer AVGS-Übersicht.
Was ist der Gründungszuschuss - und für wen?
Der Gründungszuschuss ist etwas ganz anderes: Er ist eine Geldleistung, die deinen Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit sichert. Er richtet sich an Menschen, die Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehen.
Typische Voraussetzungen
- Du beziehst ALG I und hast in der Regel noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen.
- Du gibst deine Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf (mehr als 15 Stunden pro Woche).
- Du legst eine fachkundige Stellungnahme vor, die die Tragfähigkeit deiner Geschäftsidee bestätigt (z. B. von IHK, Handwerkskammer, Steuerberatung oder einer Gründungsberatung).
- Du stellst den Antrag, bevor du dich selbstständig machst.
Auch der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Selbst wenn du alle Punkte erfüllst, hast du keinen festen Anspruch - die Agentur entscheidet im Einzelfall.
Und wenn ich Bürgergeld beziehe?
Dann ist der Gründungszuschuss für dich nicht das richtige Instrument - er gilt nur für ALG-I-Beziehende. Das Pendant im Bürgergeld heißt Einstiegsgeld: ebenfalls eine Geldleistung zur Unterstützung des Lebensunterhalts beim Schritt in die Selbstständigkeit, vergeben durch das Jobcenter und ebenfalls im Ermessen.
AVGS vs. Gründungszuschuss: die Gegenüberstellung
| Merkmal | AVGS (Gründercoaching) | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Was wird gefördert? | Coaching/Beratung (Dienstleistung) | Lebensunterhalt (Geld) |
| Geht das Geld an mich? | Nein, an den Coaching-Anbieter | Ja, monatlich an dich |
| Für wen? | Arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht, Bürgergeld | ALG-I-Beziehende |
| Wann sinnvoll? | Vor und während der Gründung | Direkt zum Start der Selbstständigkeit |
| Anspruch? | Ermessensleistung | Ermessensleistung |
Kurz gesagt: Der AVGS hilft dir, gut vorbereitet zu starten. Der Gründungszuschuss hilft dir, in den ersten Monaten finanziell über die Runden zu kommen.
So greifen beide ineinander
Das Schöne ist: Du musst dich nicht entscheiden. AVGS und Gründungszuschuss sind nicht aneinander gekoppelt - du kannst beide unabhängig beantragen, und sie lassen sich sinnvoll kombinieren.
Ein typischer Ablauf sieht so aus:
- Erst das Coaching (AVGS): Du holst dir ein gefördertes Gründercoaching und arbeitest deine Idee, deinen Businessplan und deine Zahlen sauber aus.
- Dann die fachkundige Stellungnahme: Ein gut vorbereiteter, durchgerechneter Businessplan erleichtert es, eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung zu bekommen - die du für den Gründungszuschuss brauchst.
- Schließlich die Geldleistung (Gründungszuschuss): Mit der Bescheinigung beantragst du den Gründungszuschuss für deinen Lebensunterhalt zum Start.
Du merkst: Das Coaching über den AVGS ist oft der Türöffner, der die Beantragung des Gründungszuschusses überhaupt erst rund macht. Wer hier strukturiert vorgeht, wirkt bei der Agentur vorbereitet und ernsthaft - und das kann bei Ermessensentscheidungen nicht schaden.
Wie ein solches Coaching konkret abläuft, liest du auf unseren Seiten zum Gründercoaching und zum Gründungscoaching mit AVGS.
Häufige Verwechslungen - und wie du sie vermeidest
- „AVGS ist doch das Gründer-Geld?" Nein. Der AVGS ist nie Bargeld für dich, sondern bezahlt ausschließlich ein Coaching bei einem zugelassenen Anbieter.
- „Der Gründungszuschuss umfasst auch die Beratung?" Nein. Er sichert deinen Lebensunterhalt. Die Beratung läuft über den AVGS.
- „Ich bekomme automatisch beides, wenn ich gründe." Nein. Beides sind Ermessensleistungen - es gibt keine Garantie, auch nicht bei erfüllten Voraussetzungen.
- „Bildungsgutschein und AVGS - das ist dasselbe." Nein. Der Bildungsgutschein finanziert Weiterbildung oder Umschulung, also das Erlernen eines neuen Berufs. Der AVGS finanziert Coaching - zwei unterschiedliche Werkzeuge.
Übrigens funktioniert die AVGS-Logik nicht nur beim Gründen: Auch beim Karrierecoaching zur beruflichen Neuorientierung gilt dasselbe Prinzip. Einen Überblick über alle Förderwege findest du in unserer Förderübersicht.
Welches Instrument passt zu dir?
Welche Förderung für dich infrage kommt, hängt vor allem davon ab, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst, wie dein Restanspruch aussieht und wie weit deine Idee schon gediehen ist. Genau das lässt sich nicht pauschal beantworten - aber schnell für deinen konkreten Fall klären.
Mach dafür unseren kostenlosen Fördercheck: Ein paar kurze Fragen, und du siehst, ob ein AVGS-gefördertes Gründercoaching für dich in Reichweite ist und wie es sich mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld sinnvoll verbinden lässt. Unverbindlich, ohne Risiko - und ein klarer erster Schritt in deine Selbstständigkeit.
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Fördercheck startenRechtlicher Hinweis:
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen nicht das persönliche Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Förderkompass bietet keine Rechtsberatung und keine Garantie für die Bewilligung eines Bildungsgutscheins.