Bürgergeld + Selbstständigkeit: Einstiegsgeld richtig nutzen 2026

• Aktualisiert: 4. Mai 2026

Bürgergeld + Selbstständigkeit: Einstiegsgeld richtig nutzen 2026

Bürgergeld-Bezieher haben den Gründungszuschuss nicht — aber das ist kein K.O.-Kriterium. Stattdessen gibt es das Einstiegsgeld, das die Selbstständigkeit aus dem Bürgergeld heraus absichert. Plus: Auch im Bürgergeld kannst du das AVGS-Gründercoaching nutzen, das dich bis zu 120 Stunden kostenlos auf den Sprung in die Selbstständigkeit vorbereitet.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie Einstiegsgeld funktioniert, wer es bekommt, wie hoch es ist, und wie du es mit dem AVGS-Coaching kombinierst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einstiegsgeld ist ein Aufschlag aufs Bürgergeld für bis zu 24 Monate, wenn du dich selbstständig machst.
  • Höhe individuell: Oft 50–100 % des Regelsatzes, je nach Bedarf und Plausibilität.
  • Antrag beim Jobcenter (nicht Arbeitsagentur), in der Regel mit Businessplan.
  • Kombinierbar mit AVGS-Gründercoaching — beide werden über das Jobcenter beantragt.
  • Wichtig: Antrag VOR der Aufnahme der Selbstständigkeit stellen.

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld ist im SGB II geregelt (§16b) und richtet sich an Bürgergeld-Bezieher, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen — oder eine selbstständige Tätigkeit beginnen. Genau letzteres ist für Gründer relevant.

Der Sinn dahinter: Der Übergang ins Berufsleben (oder in die Selbstständigkeit) soll finanziell abgefedert werden. Statt hartem Wegfall des Bürgergelds gibt's einen Aufschlag, der den Schritt erleichtert.

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld bei Selbstständigkeit?

Anspruchsberechtigt bist du, wenn:

  1. Du beziehst aktuell Bürgergeld (ehemals ALG II oder Sozialgeld).
  2. Du nimmst eine hauptberufliche Selbstständigkeit auf — Nebenerwerb zählt in der Regel nicht.
  3. Deine Geschäftsidee ist plausibel und wirtschaftlich tragfähig (Beurteilung durch Jobcenter).
  4. Das Einstiegsgeld ist erforderlich, um die Selbstständigkeit aufnehmen zu können.

> Wichtig: Wie alle SGB-Leistungen ist auch das Einstiegsgeld eine Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch — die Entscheidung trifft dein Jobcenter individuell.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Anders als beim Gründungszuschuss gibt es beim Einstiegsgeld keine pauschale Höhe. Stattdessen wird es individuell festgelegt — meist als Prozentsatz des Regelsatzes.

Typische Höhen

  • Regelsatz Bürgergeld 2026 (alleinstehend): 563 €/Monat
  • Einstiegsgeld typischerweise: 50–100 % des Regelsatzes als Aufschlag
  • In Summe: ca. 280–560 € pro Monat zusätzlich zum Bürgergeld

Bei besonders begründetem Bedarf (z.B. Familie mit Kindern, hohe Anlaufkosten) kann das Einstiegsgeld auch höher ausfallen.

Dauer

  • Standard: 6–12 Monate
  • Maximal: Bis zu 24 Monate
  • Verlängerung erfolgt nach Zwischenbericht, wenn deine Selbstständigkeit voranschreitet

Schritt-für-Schritt: Einstiegsgeld beantragen

Schritt 1: Beratung beim Jobcenter

Vereinbare einen Termin mit deinem zuständigen Vermittler. Schildere dein Vorhaben und frage konkret nach dem Einstiegsgeld. Wichtig: Zu diesem Termin gehst du mit einer skizzierten Geschäftsidee.

Schritt 2: Businessplan vorlegen

Das Jobcenter erwartet einen tragfähigen Businessplan — ähnlich wie bei der Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss. Hier hilft das AVGS-Gründercoaching enorm: Du bekommst den Plan im Coaching erstellt, kostenlos.

Schritt 3: Antrag formell stellen

Mit Businessplan und Beratungsgespräch im Hintergrund stellst du den formellen Antrag auf Einstiegsgeld. Beigefügt:
  • Businessplan / Geschäftsmodell
  • Lebenslauf mit Bezug zur Idee
  • Finanzplanung (Liquidität, Rentabilität)
  • ggf. Marktanalyse, Standortwahl
  • Erläuterung, warum das Einstiegsgeld für dich erforderlich ist

Schritt 4: Bescheid abwarten

Bearbeitungszeit: meist 2–6 Wochen. Bei Bewilligung erhältst du einen schriftlichen Bescheid mit Höhe und Dauer.

Schritt 5: Selbstständigkeit aufnehmen

Erst nach Bewilligung das Gewerbe anmelden. Das ist analog zum Gründungszuschuss extrem wichtig — wer vorher anmeldet, riskiert Ablehnung wegen falscher Reihenfolge.

Einstiegsgeld + AVGS — die Doppelförderung

Hier liegt der eigentliche Hebel: Beide Leistungen — Einstiegsgeld + AVGS-Coaching — werden über das gleiche Jobcenter beantragt. In vielen Fällen kannst du sie im gleichen Beratungsgespräch auf den Tisch bringen.

Typischer Ablauf

  1. Erstberatung beim Jobcenter: Du sagst klar — „Ich will mich selbstständig machen, brauche dafür Coaching und finanzielle Absicherung."
  2. AVGS-Coaching beantragen: Dein Vermittler stellt den AVGS aus (8 Wochen gültig). Du suchst dir mit unserer Hilfe einen zertifizierten Gründercoach.
  3. Coaching durchlaufen (3–6 Monate): Im Coaching entsteht dein Businessplan und deine Finanzplanung.
  4. Einstiegsgeld beantragen: Mit fertigem Businessplan zurück zum Jobcenter — Antrag auf Einstiegsgeld stellen.
  5. Gründen: Nach Bewilligung gewerbe anmelden, Selbstständigkeit starten — abgesichert durch Einstiegsgeld + Bürgergeld.

Was ist mit Einkünften aus der Selbstständigkeit?

Das Einstiegsgeld + Bürgergeld werden zusätzlich zu deinen Einkünften gezahlt. ABER: Deine Einkünfte aus der Selbstständigkeit werden auf das Bürgergeld angerechnet — nicht voll, aber teilweise.

Anrechnungsregeln (vereinfacht)

  • Erste 100 € Gewinn pro Monat: Komplett anrechnungsfrei
  • 100–520 €: 80 % anrechnungsfrei, 20 % wird vom Bürgergeld abgezogen
  • 520–1.000 €: 70 % anrechnungsfrei, 30 % wird abgezogen
  • Über 1.000 €: 90 % wird abgezogen

Beispiel: Du erzielst im 4. Monat 600 € Gewinn. Anrechnung:

  • Bis 100 € frei → 100 € freibleibend
  • 100–520 € (= 420 €): 80 % frei → 336 € freibleibend
  • 520–600 € (= 80 €): 70 % frei → 56 € freibleibend
  • In Summe: 492 € bleiben dir, 108 € werden auf Bürgergeld angerechnet.

Das Einstiegsgeld selbst wird nicht angerechnet — bleibt also voll.

Der Unterschied: Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld

AspektGründungszuschuss (ALG I)Einstiegsgeld (Bürgergeld)
Wer hat AnspruchALG-I-BezieherBürgergeld-Bezieher
StelleArbeitsagenturJobcenter
HöheALG I + 300 € pauschalIndividuell (oft 50–100 % Regelsatz)
Dauer6 + 9 Monatebis 24 Monate
TragfähigkeitsbescheinigungPflichtNicht zwingend, aber empfohlen
Restanspruch nötig≥ 150 Tage ALG I

Häufige Fehler beim Einstiegsgeld

  1. Antrag NACH Selbstständigkeitsaufnahme — Ablehnung. Reihenfolge stimmen.
  2. Kein Businessplan — die meisten Jobcenter wollen ihn sehen.
  3. Nur Nebenerwerb geplant — Einstiegsgeld ist auf hauptberufliche Tätigkeit ausgelegt.
  4. Coaching erst nach Antrag — clever ist die Reihenfolge: AVGS-Coaching → Businessplan → Einstiegsgeld-Antrag.
  5. Bei Ablehnung kein Widerspruch — innerhalb von einem Monat möglich, oft erfolgreich.

Was, wenn das Einstiegsgeld abgelehnt wird?

Häufige Reaktionen:

  • Widerspruch innerhalb eines Monats — mit verbessertem Businessplan, mehr Marktdaten, klarer Bedarfsbegründung
  • Antrag mit Coach erneut stellen — viele Coaches haben Erfahrung mit dem Jobcenter und kennen die Erwartungshaltung der Vermittler
  • Alternative Förderungen prüfen — z.B. KfW-StartGeld als Kapital, BAFA-Beratung später

Wichtig: Auch ohne Einstiegsgeld kannst du dich selbstständig machen — das Bürgergeld läuft dann normal weiter, und du kannst Einkünfte hinzuverdienen (mit den oben genannten Anrechnungsregeln).

Nächste Schritte

  1. Fördercheck machen — wir prüfen, ob du Anspruch auf Einstiegsgeld + AVGS hast.
  2. AVGS-Gründercoaching im Detail durchgehen — kostenloses Coaching ist der Hebel für deinen Erfolg.
  3. Termin beim Jobcenter vereinbaren — beide Leistungen im gleichen Gespräch ansprechen.
  4. Coach kontaktieren — wir vermitteln dich an einen zertifizierten Gründercoach mit Erfahrung in deiner Branche.

Bürgergeld + Selbstständigkeit ist kein Widerspruch — sondern für viele der Weg in eine eigene wirtschaftliche Existenz. Mit dem Einstiegsgeld als Sicherheitsnetz und dem AVGS-Coaching als Wissen-Booster ist der Sprung deutlich machbarer, als es auf den ersten Blick scheint.

> Hinweis: Förderkompass bietet keine Rechtsberatung. Die Entscheidung über das Einstiegsgeld liegt ausschließlich bei deinem Jobcenter. Wir vermitteln neutral an AZAV-zertifizierte Coaching-Träger.

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Rechtlicher Hinweis:

Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen nicht das persönliche Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Förderkompass bietet keine Rechtsberatung und keine Garantie für die Bewilligung eines Bildungsgutscheins.